ATA Airlines: Einstellung des Flugbetriebs

Die Airline ATA beantragte am 2. April 2008 Gläubigerschutz (Chapter 11) und musste bereits wenige Tage darauf den Flugbetrieb einstellen. Als Grund für das schnelle Aus gab der in Indianapolis beheimatete Billigflieger an, dass Verträge mit dem Verteidigungsministerium kurzfristigt beendet worden seien, so dass ein hoher Verlust entstand.

Das Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechts ermöglicht finanziell angeschlagenen und zahlungsunfähigen Unternehmen, ihre Geschäfte unter gerichtlichem Schutz vor Gläubigern vorerst weiterzuführen. Voraussetzung ist eine Reorganisation und entsprechend straffe Sanierungsmaßnahmen. Denn Ziel ist es weiterhin, den Gläubigern die Forderungen zurückzuzahlen.

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