Neue Flug-Sicherheitsregeln für Kinder

Am 16. Juli 2008 wird eine EU-Verordnung unmittelbar anwendbar, die unter anderem die Sicherung von Kleinkindern unter zwei Jahren in Flugzeugen regelt.

Für die Mehrfachbelegung eines Sitzplatzes mit einem Erwachsenem und einem Kind gilt: das Kind muss durch ein Kinder-Rückhaltesystem oder einen Schlaufengurt gesichert sein.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) schreibt den deutschen Luftfahrtunternehmen vor, den Schlaufengurt immer dann anzulegen, wenn die ‚Seat Belt Signs’ leuchten. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. bei Notwasserungen oder zu erwartenden Notlandungen wird der Schlaufengurt keine Verwendung finden dürfen.

In solchen Fällen ist den Anordnungen der Kabinenbesatzungen Folge zu leisten. Die Kabinenbesatzungen sind im Umgang mit solchen Situationen geschult. Sie werden den Eltern Anweisungen geben, wie sie ihr Kind halten müssen bzw. welche zusätzlichen Maßnahmen geeignet sind, das Kind zu schützen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Luftfahrt-Bundesamt setzen sich dafür ein, dass flächendeckend qualifizierte Kindersitze eingesetzt werden, die auf einem eigenen Sitzplatz montiert werden. Das gilt auch für Kinder über zwei Jahren. Ziel ist das Ende der Doppelbelegung.

Das BMVBS und das LBA empfehlen allen Eltern, einen eigenen Sitzplatz für ihr Kind zu buchen und vor dem Flug abzuklären, ob seitens der Fluggesellschaft ein Kinderrückhaltesystem bereit gestellt werden kann, bzw. zu erfragen, welche Typen privater Kindersitze befördert werden können.(Quelle lba.de)

Weitere Informationen auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes www.lba.de.

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