Recht: Eine harte Landung ist kein Unfall

Eine harte Landung des Flugzeugs gilt noch nicht als Unfall. Deshalb kann ein Passagier bei einer durch diese Landung verursachten Verletzung auch keine Schmerzensgeldansprüche stellen.

So entschied kürzlich das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 240-07). Voraussetzung für Ansprüche wegen einer Körperverletzung ist nach Artikel 17 Absatz 1 des Montrealer Übereinkommens, dass es bei dem Flug zu einem Unfall im Sinne eines besonderen Ereignisses“ kam. Harte Flugzeuglandungen allerdings seien ein typisches Vorkommnis, mit dem der Fluggast rechnen muss.

Das galt auch im verhandelten Fall, bei dem das Flugzeug noch auf der Landebahn zum Stehen gekommen war, urteilte das Gericht. Auch mit einem starken Abbremsen des Flugzeugs nach dem Aufsetzen müsse grundsätzlich gerechnet werden. (Quelle: TIP News) „“

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