Ryanair: Flugtickets müssen anerkannt werden

Nachdem der Billigflieger Ryanair in den letzten Wochen beschlossen hatte, Tickets von Drittanbietern nicht mehr anzunehmen, hatte das betroffene Internetportal CheapTickets.de eine Klage eingereicht. Nun hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass das Vorgehen Ryanairs tatsächlich nicht zulässig ist.

Unmittelbar, so berichtet die Webseite airliners.de, ist die Verfügung nur für CheapTickets.de gültig. Des Weiteren greift sie erst sobald Ryanair die Entscheidung zugestellt bekommen hat. Dennoch ist die Entscheidung in Frankfurt für viele Drittanbieter eine klare Entscheidung für sie und lässt sie Hoffnung schöpfen, dass auch ihre Kunden wieder mit Ryanair fliegen dürfen.

Während der Billigflieger seine Entscheidung gegen die Drittanbieter damit begründete, dass er nur so seinen Kunden den Originalpreis ohne Service-Gebühr von anderen Portalen garantieren könne und den Passagieren auch garantieren könne, dass sie über etwaige Flugänderungen rechtzeitig informiert werden, hält CheapTickets.de dies für eine billige Ausrede. Der Preisvergleich, den das Portal bietet, vereinfache Kunden den für sie besten Preis zu finden. Der Ärger Ryanairs bestehe darin, dass die Nebendienstleistungen, die der Billigflieger neben den Flügen anbietet, wie Hotel oder Mietwagen bei einer Buchung über Drittanbieter zumeist auf der Strecke bleiben.

Ein weiterer Tiefschlag den Ryanair am Montag, 25. August 2008, einstecken musste war der plötzliche Druckabfall in einer ihrer Maschinen, so dass die Sauerstoffmasken herausfielen. Einige der Passagiere bekamen durch den Druckabfall und die anschließende Notlandung in Limoges/Frankreich Ohrenschmerzen und mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Die Maschine war auf dem Weg von Bristol nach Barcelona-Girona. Es konnten keine auffälligen technischen Mängel festgestellt werden und die Ursache wird noch erforscht.

Flüge mit Ryanair sind hier buchbar.

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