Ryanair: Diskussion um Schadensersatzzahlungen
Vor kurzem hatte Billigflieger Ryanair erklärt, die Kanareninsel Fuerteventura ab dem 31. Januar nicht mehr anzufliegen. Tausende Passagiere mussten daraufhin ihre Urlaubsplanung ändern. Nach Meinung von Reiserechtsexperten muss Ryanair nun mit Schadenersatzforderungen rechnen. Dabei müsste nicht nur der Flugpreis erstattet werden, sondern auch die Kosten für die Stornierung von Hotel- und Mietwagenbuchungen.
Ryanair weist derweil die Forderungen zurück. Man wäre bereit die Flugkosten zu erstatten, aber keine Hotel- oder Mietwagenrechnungen. Die Fluggesellschaft verweist dabei auf die EU-Fluggastverordnung, nach der kein Schadenersatzanspruch bestehe, wenn der Flug mindestens 14 Tage vor dem terminierten Abflug gestrichen wurde.
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