Germanwings: Pauschale bei Rücklastschrift nicht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Falle einer Rückbelastung von Zahlungen für Flugtickets keine Pauschale von 50 Euro verlangen dürfen.

Wie tour expi berichtet, geht es im konkreten Fall um den Billigflieger Germanwings, dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen besagte Pauschale enthielten. Wurde also die vom Kunden getätigte Zahlung an Germanwings vom Kreditinstitut des Kunden wieder zurückbelastet, forderte die Airline eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.

Dies ist laut BGH aber unzulässig, da ein Schadenersatz nur für die tatsächlichen Kosten der Rücklastschrift verlangt werden darf, nicht aber für die Bearbeitung der Rücklastschrift.

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