Airlines müssen bei Ticketpreisen immer Endpreis angeben

Die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin dürfen laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts im Internet nicht mehr Werbung mit irreführenden Flugpreisen betreiben, dies berichtet Travel One.

 

Bei den Ryanair-Flugpreisen muss nun auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung sofort im Flugpreis eingerechnet sein und nicht erst im dritten Buchungsschritt. Die Air Berlin-Endpreise müssen immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen genannt werden. Für den Kunden müsse immer der korrekte Endpreis ersichtlich sein, und zwar nicht nur irgendwann während der Buchung. 

 

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