Flughafen Sylt: Nicht-Europäer dürfen die Insel nicht anfliegen

Die deutsche Ferieninsel Sylt kann ab sofort von Nicht-Europäern und Schweizern nicht mehr angeflogen werden, teilt der Flughafen Sylt mit. Zur Begründung heißt es, dass Reisende aus nicht-europäischen Ländern und der Schweiz der Zollkontrolle unterliegen und daher als Flugpassagiere so gennante Zollflugplätze nutzen müssen. Der Sylter Flughafen aber ist – wie die meisten Regionalflughäfen – aus zollrechtlicher Sicht ein so genannter besonderer Landeplatz. Der hat zwar auch eine Zollkontrolle, aber nur für den exklusiven nicht-gewerblichen Flugverkehr, nicht für Linienflugpassagiere.

„Statt Linienpassagiere genauso wie private Fluggäste und damit wie bisher zu behandeln, sollen nun kostentreibende und die Verwaltung aufblähende sogenannte Einzelbefreiungen für jede Linienmaschine beantragt werden, natürlich gebührenpflichtig“. Gemäß der überschlägigen Berechnung des Flughafens Sylt würde dies zusätzlich jährlich rund 40.000 Euro kosten. Ein aus Sicht des Flughafens und der Fluggesellschaften nicht zu akzeptierender Betrag. „Damit wird der Inlandsluftverkehr nach Luftverkehrssteuern und Emissionshandel weiter belastet und werden Regionalflughäfen im Wettbewerb benachteiligt“, kritisiert Manfred Dambach, Vorsitzender des Verbandes der Regionalflughäfen (IDRF). Der Flughafen Sylt im Internet: www.flughafen-sylt.de

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