Reiserecht: Rechtzeitige Info bei Flugannullierung nötig

Muss eine Airline einen Flug wegen einer Flugplanänderung annullieren, reicht es nicht aus, dass ihre Kunden darüber erst einen Tag vor dem Abflug informiert werden.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24 S 92/11). Im betreffenden Fall hatte ein Ehepaar eine Pauschalreise mit Flug über einen Reiseveranstalter gebucht. Nachdem der Flug durch eine Änderung des Flugplans annulliert worden war, informierte die Fluggesellschaft jedoch nur den Veranstalter darüber.

Die Reisenden selbst wurden erst einen Tag vor ihrer geplanten Abreise schriftlich vom Reiseveranstalter informiert. Das war nach Sicht der Richter nicht ausreichend. Ihrer Ansicht nach müssen Passagiere mindestens zwei Wochen vor dem Abflug von der Fluggesellschaft selbst über die Annullierung benachrichtigt werden. Das Informieren des Reiseveranstalters reiche nicht aus, deshalb gestanden sie den Reisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person zu. (Quelle: TIP)

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