Reiserecht: Im Nachhinein keine Flugpreis-Anpassung

Reisende, die im Internet günstig einen Flug gebucht haben, brauchen spätere Preisaufschläge wegen gestiegener Steuern oder Gebühren nicht zu befürchten, selbst wenn eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor (Az.: 12 O 22100/11). Geklagt hatte ein Reisender gegen eine Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Airline, die eventuell nach der Buchung erfolgende Erhöhungen der im Flugschein ausgewiesenen Steuer, Gebühren oder Abgaben an den Käufer weitergeben wollte. Nach Ansicht der Richter ist das nicht rechtens, es untersagte deshalb die Verwendung einer solchen Klausel.

Da Verträge einzuhalten seien, müsse die Fluggesellschaft für einen überschaubaren Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Antritt des Fluges eine Preisbindung garantieren. Die Übernahme eventueller Mehrkosten sei deshalb zumutbar. Eine entsprechende Klausel sei auch deswegen nicht zulässig, weil dem Kunden zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kein Rücktrittsrecht eingeräumt werde. (Quelle: TIP)

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